Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Abschluß des Vertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde Canarias Reisen den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Canarias Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung fällig, die spätestens 7 Tage nach Erhalt des schriftlichen Vertrages vom Anmeldenden zu leisten ist. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu zahlen. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die Rücktritts- bzw. Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
3. Leistungsart Bei den von Canarias Reisen angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers* abgeschlossen und gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Falls nichts anderes vereinbart wurde, steht das gemietete Objekt in der Regel ab 12:00h und am Abreisetag bis 12:00h zur Verfügung.
4. Verpflichtung und Haftung des Vermittlers Für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger* haftet Canarias Reisen im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, eigener Kenntnis und nach den Angaben des Leistungsträgers* erstellt. Für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt und für unkorrekte Beschreibung durch den Leistungsträger* haftet dieser Canarias Reisen gegenüber.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes oder die Nichtnutzbarkeit durch höhere Gewalt, wie z. b. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen, Erscheinungen des einheimischen Alltagsleben wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjektes auf Grund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal den gesamten Mietpreis beschränkt.
5. Mitwirkungspflicht Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden Canarias Reisen Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich Canarias Reisen gemeldet werden. Nachträglich eingereichte Reklamationen - insbesondere nach Ihrer Abreise - können nicht berücksichtigt werden. Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Leistungsträger* oder, falls dieser nicht erreichbar ist, Canarias Reisen zu melden und diese zu ersetzen. Die gemietete Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Leistungsträger zu übergeben. Die Nutzung des Mietobjektes und des dazugehörigen Geländes nebst Swimmingpool geschieht auf eigene Gefahr.
6. Rücktritt - Umbuchung Der Rücktritt durch den Anmeldenden muß in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum. Die Stornogebühren richten sich nach dem jeweils gebuchten Objekt und sind der schriftlichen Buchungsbestätigung zu entnehmen, können aber auch individuell angefragt werden.
Die Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung, Stornierung oder die Rücknahme einer Anmeldung beträgt € 50,00.
7. Erfüllungsort - Gerichtsstand Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind über Canarias Reisen an den jeweiligen Leistungsträger* zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ergeben sich durch die gesetzlichen Bestimmungen.
* steht jeweils für Eigentümer, Vermieter oder Verwalter
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